Fortführungsvermessung
Sie planen den Verkauf eines Flurstücks oder einen Teil davon zu belasten? Oder es besteht Uneinigkeit zwischen Ihnen und den Flurstücksnachbarn über den genauen Verlauf der Grundstücksgrenze? Dann benötigen Sie eine professionelle und zuverlässige Vermessung Ihres Flurstücks. Mit dem Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Andreas Benoit in Haan haben Sie einen flexiblen Partner und ein freundliches Team an Ihrer Seite.
Teilungsvermessung in Düsseldorf und entlang des Rheins
Unter die sogenannte hoheitliche Vermessung fallen alle Tätigkeiten, die dem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur als Organ des öffentlichen Vermessungswesens neben den Behörden der öffentlichen Vermessungsverwaltung vorbehalten sind. Wir werden im Rahmen der Liegenschaftsvermessungen – insbesondere der Teilungsvermessung – gerne für Sie tätig.
Teilungsvermessungen sind in der Regel dann notwendig, wenn ein Flurstück oder ein Teil davon verkauft, vererbt oder beispielsweise durch eine Hypothek belastet werden soll. Das bedeutet, ein bestehendes Flurstück soll in zwei oder mehrere eigenständige Flurstücke aufgeteilt werden. Ist dies der Fall, wird das betreffende Teilstück abgeschrieben und aus dem bisherigen Grundbuchblatt herausgelöst. Die dazu erforderliche Vermessung der Grenzen erfolgt schnell und individuell durch uns.
Einzelschritte der Teilungsvermessung:
Unsere Arbeit beginnt mit der Beratung über den besten Verlauf Ihrer neuen Grenze. Wir setzen uns mit Ihnen zusammen und besprechen gemeinsam die Ausführung der Teilungsvermessung.
Vorbereitendes Gespräch
Eine ausführliche Beratung mit unseren Sachverständigen, bei der wir Sie gerne über erforderliche Dokumente, Arbeitsschritte, den voraussichtlichen zeitlichen Verlauf und die zu erwartenden Vermessungskosten informieren. Außerdem setzen wir Sie über einzuholende Genehmigungen und die Beachtung der in diesem Zusammenhang stehenden Gesetze in Kenntnis. Teilungsgenehmigungen sind für land- und forstwirtschaftliche Flächen oder bei bereits bebauten Flurstücken notwendig, die Teilung von Flurstücken, für die ein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert oder die sich innerhalb einer bebauten Ortslage befinden, sind an die Vorgaben des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts gebunden..
Vorausberechnung der neuen Flurstücksgrenzen
Aktuelle Vermessungsunterlagen werden zusammengestellt und die Koordinaten für die neuen Grenzpunkte werden berechnet. Nach Fertigstellen dieser Unterlagen vereinbaren wir einen Termin für die örtlichen Vermessungsarbeiten. Sämtliche Eigentümer betroffener Flurstücke werden über diesen Termin informiert, um sicherzustellen, dass unser Team ungehindert und effizient arbeiten kann.
Örtliche Vermessungsarbeiten
Katastertechnische Untersuchung der alten und neuen Grenzen. Wir marken nicht abgemarkte Grenzpunkte neu ab und informieren betroffene Beteiligte über getane Veränderungen. Zudem folgt eine Dokumentation der Vermessungsarbeiten.
Häusliche Bearbeitung der Vermessung
Wir bearbeiten die Ergebnisse der Vermessungen in unserem Büro. Unsere Mitarbeiter übernehmen die gesamten Berechnungen mit den örtlichen Aufzeichnungen und der Vermessungsniederschrift in das Liegenschaftskataster. Bei einer Teilungsvermessung wird zwischen dem technischen Teil (Vermessung, Berechnung) und dem formalen Teil (Verwaltungsakte, Fristen) unterschieden.
Informierung der Eigentümer angrenzender Flurstücke
Ein Ortstermin und ein Gespräch mit den Eigentümern sämtlicher Flurstücke, die von der alten und neuen Flurstücksgrenze berührt werden. Ziel ist es, sämtliche Beteiligte über anstehende Veränderungen zu informieren und deren Zustimmung einzuholen. Beim Grenztermin nicht anwesende Personen werden schriftlich von uns benachrichtigt.
Abschließende Bearbeitung der Vermessungen
Abschließend werden die Vermessungsschriften beim zuständigen Katasteramt eingereicht. Hierbei werden die Vermessungsergebnisse in die Flurkarte, das Register- und das Archivierungssystem eingearbeitet. Letztendlich erhalten Sie und die von der Teilung betroffenen Grundeigentümer ein Dokument bzw. eine Mitteilung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters. Anschließend kann ein Notar beim Grundbuchamt die Belastung oder Umschreibung des betroffenen, nun selbstständigen Flurstücks veranlassen.
Was benötigen wir von Ihnen für eine Teilungsvermessung?
Zu allererst sind Kontaktdaten von Eigentümern, Erwerbern und eventuell beteiligten Architekten für unsere Arbeit hilfreich. Ist eine Bebauung auf dem neu entstehenden Flurstück geplant, sollte ggf. ein Architekt oder ein Bauingenieur hinzugezogen werden. Unsere enge Zusammenarbeit mit diversen Fachkräften ermöglicht es uns, Sie auf Wunsch bei der Suche nach einem passenden Architekten oder Bauingenieur zu unterstützen.
Im Falle eines im Zusammenhang mit der Teilungsvermessung geplanten Neubaus oder Anbaus, benötigen wir außerdem die entsprechenden Unterlagen und Baupläne.