Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke
Die Verkehrswertermittlung nach dem Baugesetzbuch (§ 194 BauGB) dient der Bestimmung des Marktwertes einer Immobilie, eines Grundstücks oder des Rechts an einem Grundstück. Der Verkehrswert, oft auch Marktwert genannt, stellt den Preis dar, der unter gewöhnlichen Umständen am Markt erzielt werden kann und ist damit eine gute Verhandlungsgrundlage für den Kauf oder Verkauf. Das BauGB legt dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen fest, um eine objektive und transparente Wertermittlung sicherzustellen, was für eine gerechte und nachvollziehbare Preisfindung unerlässlich ist.
Die Verkehrswertermittlung ist immer Stichtag bezogen und kommt auch zum Einsatz, um Zustände in der Vergangenheit zu bewerten.
Neben den klassischen Verkehrswerten können Bewertungen von bebauten und unbebauten Grundstücken auch nach anderen Gesichtspunkten durchgeführt werden, ganz nach ihrem Bedarf.
Der Regelfall richtet sich nach der ImmoWertV 2021 in den Anwendungshinweisen zur ImmoWertV, der ImmoWertA 2023. Grundsätzlich erfolgt die Wertermittlung dann im Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren oder mehreren davon.
Wir beraten sie gerne zu allen Fragen der Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke
Quelle: Dall-E